| Deutsch |
English |
| Substantive |
nouns |
| Beschäftigungszeiten |
Periods of employment |
| Sprachgebrauch |
usage |
| vor dem 1. Juli 1967 in den Niederlanden zurückgelegte Beschäftigungszeiten und gleichgestellte Zeiten; |
periods of paid employment and periods treated as such completed in the Netherlands before 1 July 1967, |
| Zwischen den in Feld 1 aufgeführten Beschäftigungszeiten gab es folgende Unterbrechungen: |
The periods of employment shown in Item 1 were interrupted as follows |
| …vom 19. Januar 1999 (das die Zuständigkeit für die Berechnung von im Rahmen des einschlägigen Abkommens von 1976 zurückgelegten Beschäftigungszeiten festlegt); die Anwendung jener Bestimmung bleibt auf die Personen beschränkt, für die dieses Abkommen gilt. |
…Security of 19 January 1999 (determining competence for the calculation of periods of employment completed under the relevant Convention of 1976); the application of that provision remains restricted to the persons covered by it. |
| Für die Berechnung des Erziehungsgeldes wird in Bezug auf die Beschäftigungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat davon ausgegangen, dass der gleiche durchschnittliche Sozialsteuerbetrag wie für die damit zusammengerechneten Beschäftigungszeiten in Estland… |
For the purpose of calculating parental benefits, periods of employment in Member States other than Estonia shall be considered to be based on the same average amount of Social Tax as paid during the periods of employment in Estonia with which they are… |
| von der Zurücklegung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten, Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten abhängig machen, soweit erforderlich die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten, Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten… |
conditional upon the completion of periods of insurance, employment, self-employment or residence shall, to the extent necessary, take into account periods of insurance, employment, self-employment or residence completed under the legislation of any other… |
| BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUSAMMENRECHNUNG VON VERSICHERUNGSZEITEN, BESCHÄFTIGUNGSZEITEN UND ZEITEN EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT ODER ÜBER AUFEINANDER FOLGENDE BESCHÄFTIGUNGEN IN MEHREREN MITGLIEDSTAATEN, ZWISCHEN DEN ZEITPUNKTEN, IN DENEN NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN DIESER STAATEN ZAHLUNGEN FÄLLIG SIND |
CERTIFICATE CONCERNING THE AGGREGATION OF PERIODS OF INSURANCE, EMPLOYMENT OR SELF-EMPLOYMENT OR CONCERNING SUCCESSIVE EMPLOYMENT IN SEVERAL MEMBER STATES, BETWEEN THE DATES ON WHICH PAYMENT IS DUE ACCORDING TO THE LEGISLATION OF THESE STATES |
| ERGÄNZENDE ANGABEN ZU BESCHÄFTIGUNGSZEITEN IN BERGWERKEN UND GLEICHGESTELLTEN BETRIEBEN |
COMPLEMENTARY DATA CONCERNING PERIODS OF EMPLOYMENT IN MINES AND SIMILAR UNDERTAKINGS |
| Für die Feststellung des Leistungsanspruchs nach dieser Verordnung werden alle Versicherungszeiten sowie gegebenenfalls auch alle Beschäftigungszeiten, Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten berücksichtigt, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vor dem Beginn… |
Any period of insurance and, where appropriate, any period of employment, self-employment or residence completed under the legislation of a Member State prior to the date of application of this Regulation in the Member State concerned shall be taken into… |
| Für die Feststellung des Leistungsanspruchs nach dieser Verordnung werden alle Versicherungszeiten sowie gegebenenfalls auch alle Beschäftigungszeiten, Zeiten einer Selbstständigentätigkeit oder Wohnzeiten berücksichtigt, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vor dem 1… |
Any period of insurance and, where appropriate, any period of employment, self-employment or residence under the legislation of a Member State prior to 1 January 2005 shall be taken into consideration in determining acquired rights in accordance with the… |
| …Umsetzung dieses Kapitels in Bezug auf die Arbeitnehmer deckt alle Leistungen der betrieblichen Systeme der sozialen Sicherheit ab, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 gewährt werden, und gilt rückwirkend bis zu diesem Datum, außer im Fall von Arbeitnehmern oder ihren… |
…this Chapter, as regards workers, shall cover all benefits under occupational social security schemes derived from periods of employment subsequent to 17 May 1990 and shall apply retroactively to that date, without prejudice to workers or… |
| Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet der Ausdruck „Zeiten“ alle Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten, Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten, die entweder für den Leistungsanspruch oder unmittelbar für die Leistungshöhe heranzuziehen sind. |
For the purposes of this Article, ‘periods’ shall mean all periods of insurance, employment, self-employment or residence which either qualify for, or directly increase, the benefit concerned. |
| Im Sinne dieses Kapitels bedeutet „Staat des Wohnsitzes“ jedes Land, in dem die Person 6 Monate oder länger ununterbrochen wohnhaft war, und „Lücke“ in Ausbildungs- oder Beschäftigungszeiten bedeutet jede Unterbrechung von mehr als 28 Tagen. |
For the purposes of this chapter, a ‘state of residence’ shall be any country in which the person has been resident continuously for 6 months or more and a ‘gap’ in the record of education or employment shall mean any gap of more than 28 days. |
| In diesem Fall werden die Umsetzungsmaßnahmen rückwirkend bis zum 8. April 1976 angewandt und decken alle Leistungen ab, die für Beschäftigungszeiten nach diesem Zeitpunkt gewährt werden. |
In that event, the implementation measures shall apply retroactively to 8 April 1976 and shall cover all the benefits derived from periods of employment after that date. |
| Bei Personen, die in Bergwerken oder gleichgestellten Betrieben beschäftigt gewesen sind, ist das Einlegeblatt über Beschäftigungszeiten in Bergwerken und gleichgestellten Betrieben beizufügen. |
In the case of persons who were employed in mines or in undertakings treated as such, attach additional page indicating employment in mines or similar undertakings. |
| …Leistungen, die aufgrund eines betrieblichen Systems der sozialen Sicherheit zu zahlen sind, nicht als Entgelt gelten, insofern sie auf Beschäftigungszeiten vor dem 17. Mai 1990 zurückgeführt werden können, außer im Fall von Arbeitnehmern oder ihren anspruchsberechtigten Angehörigen, die vor… |
…that benefits payable under occupational social security schemes are not to be considered as remuneration insofar as they are attributable to periods of employment prior to 17 May 1990, except in the case of workers or those claiming under them… |
| …von Versicherungszeiten abhängig, so werden die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt, es sei denn, sie hätten als Versicherungszeiten gegolten… |
…on the completion of periods of insurance, the periods of employment or self-employment completed under the legislation of another Member State shall not be taken into account unless such periods would have been considered to be periods of insurance… |
| …6 eine Erstattung erfolgt, wird jedoch auf fünf Monate ausgedehnt, wenn die betreffende Person in den vorausgegangenen 24 Monaten Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von mindestens 12 Monaten in dem Mitgliedstaat zurückgelegt hat, dessen… |
…referred to in paragraph 6 shall be extended to five months when the person concerned has, during the preceding 24 months, completed periods of employment or self-employment of at least 12 months in the Member State to whose legislation he/she… |
| Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit |
Special rules on aggregation of periods of insurance, employment or self-employment |
| „Beschäftigungszeiten“ oder „Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit“ die Zeiten, die nach den Rechtsvorschriften, nach denen sie zurückgelegt worden sind, als solche bestimmt oder anerkannt sind, sowie alle gleichgestellten Zeiten, soweit sie nach diesen Rechtsvorschriften als den Beschäftigungszeiten oder den Zeiten einer… |
‘period of employment’ or ‘period of self-employment’ mean periods so defined or recognised by the legislation under which they were completed, and all periods treated as such, where they are regarded by the said legislation as equivalent to periods of… |
| „Versicherungszeiten“ die Beitragszeiten, Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, die nach den Rechtsvorschriften, nach denen sie zurückgelegt worden sind oder als zurückgelegt gelten, als Versicherungszeiten bestimmt oder anerkannt sind, sowie alle gleichgestellten Zeiten… |
‘period of insurance’ means periods of contribution, employment or self-employment as defined or recognised as periods of insurance by the legislation under which they were completed or considered as completed, and all periods treated as such, where they… |
| Beschäftigungszeiten oder gleichgestellte Zeiten |
Periods of employment or periods treated as such |
| Als Beschäftigungszeiten gelten nur die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Staates in der Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten. |
Periods of employment is to be understood as periods of employment only when these did not lead to unemployment insurance under the legislation of the State concerned. |
| Beschäftigungszeiten, sofern diese Rechtsvorschriften Beschäftigungszeiten verlangen, |
periods of employment, if that legislation requires periods of employment, |
| folgende Beschäftigungszeiten und gleichgestellte Zeiten zurückgelegt (8) (8a) |
Periods of employment and periods treated as such (8) (8a) |
| Die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats jeweils zurückgelegten Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten, Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten sind, soweit erforderlich, bei der Anwendung von Artikel 6 der Grundverordnung zu denjenigen Zeiten hinzuzurechnen, die nach den… |
The respective periods of insurance, employment, self-employment or residence completed under the legislation of a Member State shall be added to those completed under the legislation of any other Member State, insofar as necessary for the purposes of… |
| Sind nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften Ansprüche auf Vorruhestandsleistungen von der Zurücklegung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit abhängig, so findet Artikel 6 keine Anwendung. |
When the applicable legislation makes the right to pre-retirement benefits conditional on the completion of periods of insurance, of employment or of self-employment, Article 6 shall not apply. |
| Der Höchstzeitraum, für den zwischen zwei Beschäftigungszeiten ein Leistungsanspruch nach Absatz 1 aufrechterhalten werden kann, beträgt drei Monate, es sei denn, die Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats sehen eine günstigere Regelung vor; dieser Zeitraum kann von der zuständigen… |
Unless the legislation of the competent Member State is more favourable, between two periods of employment the maximum total period for which entitlement to benefits shall be retained under paragraph 1 shall be three months; the competent services or… |
| Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten für folgende Leistungen zurückgelegt: (5) |
the following periods of insurance or employment for the following benefits: (5) |