| Deutsch |
English |
| Sprachgebrauch |
usage |
| B61 Es ist möglich, dass ein solcher Mitarbeiter nach dem Wechsel zwischen Konzernunternehmen eine in Anhang A definierte marktbedingungsunabhängige Ausübungsbedingung nicht mehr erfüllt und den Konzern beispielsweise vor Ablauf seiner Dienstzeit verlässt. |
B61 Such an employee, after transferring between group entities, may fail to satisfy a vesting condition other than a market condition as defined in Appendix A, e.g. the employee leaves the group before completing the service period. |
| …eingeräumten Rechte auf Eigenkapitalinstrumente nicht ausübbar werden, weil ein Mitarbeiter eine marktbedingungsunabhängige Ausübungsbedingung nicht erfüllt, wird für die von diesem Mitarbeiter erhaltenen Leistungen deshalb in keinem der Abschlüsse der Unternehmen der Gruppe… |
…to the equity instruments granted by the parent do not vest because of an employee’s failure to meet a vesting condition other than a market condition, no amount is recognised on a cumulative basis for the services received from that employee in the… |
| Wenn ein Unternehmen oder eine Vertragspartei wählen kann, ob es bzw. sie eine Nicht-Ausübungsbedingung erfüllen will, und das Unternehmen oder die Vertragspartei es unterlässt, die Nicht-Ausübungsbedingung während des Erdienungszeitraums zu erfüllen, so ist dies als eine Annullierung zu behandeln.“ |
If an entity or counterparty can choose whether to meet a non-vesting condition, the entity shall treat the entity’s or counterparty’s failure to meet that non-vesting condition during the vesting period as a cancellation.’ |
| In diesem Fall hat jedes Tochterunternehmen aufgrund der Tatsache, dass die Ausübungsbedingung Leistungserbringung für die Unternehmensgruppe ist, den Betrag, der zuvor für die vom Mitarbeiter gemäß den Grundsätzen des Paragraphen 19 erhaltene Leistungen erfasst wurde, anzupassen. |
In this case, because the vesting condition is service to the group, each subsidiary shall adjust the amount previously recognised in respect of the services received from the employee in accordance with the principles in paragraph 19. |