| Deutsch |
English |
| Sprachgebrauch |
usage |
| die Anerkennung des Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats. |
recognising the lien or judgement is not contrary to public policy in the Member State concerned. |
| die Anerkennung des Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats und |
recognising that the lien or judgment is not contrary to public policy in the Member State concerned; and |
| die Anerkennung des Sicherungs- und Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats und |
recognition of the lien or judgment is not contrary to public policy in the Member State concerned; and |
| Die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Tag, an dem die in Artikel 14 genannte Person, Organisation oder Einrichtung in die Anhänge II oder IIa aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht festgestellt wurde, oder Gegenstand einer vor diesem Tag… |
the funds or economic resources in question are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established prior to the date on which the person, entity or body referred to in Article 14 was included in Annex II or IIa, or of a judicial… |
| die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines vor dem 23. Dezember 2006 von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht beschlossenen Zurückbehaltungsrechts oder Gegenstand einer vor diesem Zeitpunkt ergangenen Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts, |
the funds or economic resources are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established before 23 December 2006 or of a judicial, administrative or arbitral judgment rendered prior to that date; |
| Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Datum, an dem die in Artikel 4 Absatz 1 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in den Anhang aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordnet oder festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor diesem… |
the funds or economic resources are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established prior to the date on which the natural or legal person, entity or body referred to in Article 4(1) was included in the Annex or of a judicial… |
| Die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Datum, an dem die in Artikel 2 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang I aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor… |
the funds or economic resources in question are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established prior to the date on which the natural or legal person, entity or body referred to in Article 2 was listed in Annex I, or of a judicial… |
| die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- und Zurückbehaltungsrechts, dessen Bestehen vor dem Tag, ab dem diese Verordnung auf die in Artikel 2 genannte Person, Organisation oder Einrichtung Anwendung findet, von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einem Schiedsgericht festgestellt wurde, oder Gegenstand einer vor diesem Tag… |
the funds or economic resources in question are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established prior to the date on which the person, entity or body referred to in Article 2 became subject to this Regulation, or of a judicial… |
| Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines vor dem 14. Oktober 2006 von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordneten oder festgestellten Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder Gegenstand einer vor diesem Zeitpunkt ergangenen Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts; |
the funds or economic resources are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established prior to 14 October 2006 or of a judicial, administrative or arbitral judgement rendered prior to that date; |
| Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Zurückbehaltungsrechts, das von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht vor dem Datum beschlossen wurde, an dem die unter Artikel 2 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung durch den Sanktionsausschuss oder den Sicherheitsrat… |
the funds or economic resources are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established before the date on which the natural or legal person, entity or body referred to in Article 2 has been designated by the Sanctions Committee or the… |
| Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Tag, an dem die Person, Organisation oder Einrichtung nach Artikel 7 vom Sanktionsausschuss, vom Sicherheitsrat oder vom Rat benannt worden ist, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht beschlossen wurde, oder… |
the funds or economic resources are the subject of a judicial, administrative or arbitral lien established before the date on which the person, entity or body referred to in Article 7 has been designated by the Sanctions Committee, the Security Council or… |
| Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Datum, an dem die in Artikel 3a genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in den Anhang aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordnet oder festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor diesem Datum… |
the funds or economic resources are subject of a judicial, administrative or arbitral lien established prior to the date on which the natural or legal person, entity or body referred to in Article 3a was included in the Annex or of a judicial… |