| Hat der Empfänger das vertrags- oder gewohnheitsmäßige Recht, die Sicherheit zu verkaufen oder weiter zu verpfänden, dann hat der Übertragende diesen Vermögenswert in seiner Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten neu zu klassifizieren (z.B. als verliehenen Vermögenswert, verpfändetes Eigenkapitalinstrument oder… |
If the transferee has the right by contract or custom to sell or repledge the collateral, then the transferor shall reclassify that asset in its balance sheet (eg as a loaned asset, pledged equity instruments or repurchase receivable) separately from… |