ä=ae | ö=oe | ü=ue | ß=ss
305a deutsch | 305a in German
⇄ Deutsch
English
Deutsch
usage
Sprachgebrauch
§
305a
of
the
German
insolvency
law
states
that
an
out
of
court
settlement
(
außergerichtliche
Einigung
)
to
avoid
settlement
of
debts
fails
when
one
single
creditor
decides
to
proceed
to
enforcement
after
the
out
of
court
settlement
negotiations
have
…
N
ach
§
30
5a
InsO
gilt
der
Versuch
,
eine
außergerichtliche
Einigung
mit
den
Gläubigern
über
die
Schuldenbereinigung
herbeizuführen
,
als
gescheitert
,
wenn
ein
Gläubiger
die
Zwangsvollstreckung
betreibt
,
nachdem
die
Verhandlungen
über
die
außergerichtliche
Schuldenbereinigung
aufgenommen
…
…
and
merchants
had
already
indicated
that
they
would
be
willing
to
waive
a
share
of
their
claims
was
no
longer
of
relevance
as
§
305a
of
the
German
insolvency
law
states
that
an
out
of
court
settlement
(
außergerichtliche
Einigung
)
to
avoid
insolvency
proceedings
…
…
und
Kommissionäre
bereits
zu
einem
Teilverzicht
auf
ihre
Forderungen
bereit
erklärt
hatten
,
war
nunmehr
nicht
mehr
von
Be
lang
,
da
nach
§
305a
InsO
der
Versuch
,
eine
außergerichtliche
Einigung
herbeizuführen
als
gescheitert
gilt
,
wenn
ein
Gläubiger
die
…
Deutsch
English
Sprachgebrauch
usage
Nach
§
305a
InsO
gilt
der
Versuch
,
eine
außergerichtliche
Einigung
mit
den
Gläubigern
über
die
Schuldenbereinigung
herbeizuführen
,
als
gescheitert
,
wenn
ein
Gläubiger
die
Zwangsvollstreckung
betreibt
,
nachdem
die
Verhandlungen
über
die
außergerichtliche
Schuldenbereinigung
aufgenommen
…
§
30
5a
of
th
e
German
insolvency
law
states
that
an
out
of
court
settlement
(
außergerichtliche
Einigung
)
to
avoid
settlement
of
debts
fails
when
one
single
creditor
decides
to
proceed
to
enforcement
after
the
out
of
court
settlement
negotiations
have
…
…
bereits
zu
einem
Teilverzicht
auf
ihre
Forderungen
bereit
erklärt
hatten
,
war
nunmehr
nicht
mehr
von
Belang
,
da
nach
§
305a
InsO
der
Versuch
,
eine
außergerichtliche
Einigung
herbeizuführen
als
gescheitert
gilt
,
wenn
ein
Gläubiger
die
…
…
had
already
indicated
that
they
would
be
willing
to
waive
a
share
of
their
claims
was
no
longer
of
relevance
as
§
305a
of
the
German
i
nsolvency
law
states
that
an
out
of
court
settlement
(
außergerichtliche
Einigung
)
to
avoid
insolvency
proceedings
fails
when
…