| Ausdrücklich nimmt das Gesetz von dem durch die Tierkörperbeseitigungsabgabe finanzierten ÖTD Leistungen für Personen aus, in deren Besitz oder Eigentum sich ein Tierkadaver befindet und die ihn einer zugelassenen Person übergeben „können“, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein (Artikel 265 II des „Code rural“). Damit ist die Sammlung von toten Haustieren bei Privatleuten ausgeschlossen. |
The legislation explicitly excludes the use of the PRS financed by the rendering levy by persons who own or hold an animal carcass and ‘could’ hand it over to an approved person, without, however, being obliged to do so (Article 265 II of the Code Rural). |