| Der chinesischen Regierung zufolge hatte die Kommission keinen Grund, die chinesische Regierung als in diesem Fall nichtmitarbeitend zu betrachten, da die Kommission entweder nicht gewusst oder nicht richtig verstanden habe, dass sie hätte erwägen müssen, ob die chinesische Regierung „praktisch in der Lage“ sei, den Anforderungen der Kommission nachzukommen. |
The GOC claimed that the Commission had no grounds on which to consider the GOC as being non-cooperative in this case as it either ignored or misunderstood its obligation to consider the ‘practical ability’ of the GOC to respond to its demand. |