| Im Fall von eigenkapitalbasierten Instrumenten und Kleinstkrediten können kapitalisierte Verwaltungskosten oder -gebühren, die für einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren nach dem Förderzeitraum fällig werden, hinsichtlich von Investitionen bei Endbegünstigten, die während des… |
In the case of equity-based instruments and micro-credit, capitalised management costs or fees due to be paid for a period not exceeding six years after the eligibility period, in respect of investments in final recipients which occurred within the… |