| Vergleichsvereinbarungen kommen im Allgemeinen nur in Betracht, wenn beide Parteien gleichermaßen Zugeständnisse [12] (nicht in Bezug auf die sich möglicherweise aus den Feststellungen ergebende Steuerhöhe, sondern auf Sachfragen, die Verhängung der Geldbußen usw.) machen. |
They are generally possible only when both parties make concessions [12] (not on the amount of the tax that may arise from the established facts, but on points of fact, the setting of fines, etc.). |