| Demnach ist es aufgrund der primären Rechtsquelle der EU eindeutig, dass die Kommission vollständige Befugnisse zur Prüfung von Beihilfemaßnahmen hat, die vor dem Beitritt in Kraft traten und nach dem Beitritt anwendbar sind und nicht als nach dem Beitritt bestehende Beihilfen galten. |
It is therefore clear — on the basis of this primary EU legislation — that the Commission has full powers to review aid measures put into effect before and applicable after accession that did not qualify as existing aid after accession. |