| Hilfe und Beratung sollten möglichst auf die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Opfers im Kindesalter ausgeweitet werden, sofern sie im Zusammenhang mit der betreffenden Straftat nicht als Verdächtige geführt werden, um ihnen dabei behilflich zu sein, das Opfer im Kindesalter während der gesamten Dauer der Strafverfahren zu unterstützen. |
Assistance and advice should be considered to be extended to parents or guardians of the child victims where they are not involved as suspects in relation to the offence concerned, in order to help them to assist child victims throughout the proceedings. |