| über einen getrennten Raum für das Ausnehmen und weitere Zurichten („dressing“), einschließlich der Zugabe von Würzstoffen an ganze Geflügelschlachtkörper, verfügen, es sei denn, die zuständige Behörde gestattet im Einzelfall die zeitliche Trennung dieser Vorgänge in einem bestimmten… |
have a separate room for evisceration and further dressing, including the addition of seasonings to whole poultry carcases, unless the competent authority authorises separation in time of these operations within a specific slaughterhouse on a case-by-case… |