| Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen. |
No point on the space for mounting the registration plate shall be less than 0,20 m above the ground or less than the radius of the wheel above the ground if that is less than 0,20 m, when the vehicle is unladen. |