| …wies Deutschland zum einen auf das Wettbewerbsrecht hin, das verhindern würde, dass es zu Diskriminierungen komme oder die Pipeline-Eigentümer ihre Stellung missbrauchten, und zum anderen auf die Verhandlungen, die zwischen EPS und den Eigentümern der privaten Pipelines geführt würden, um den offenen Zugang insgesamt zu gewährleisten. |
…pipelines, Germany underscored the effect of competition law, which would prevent any discrimination or abuse of their position by the owners, and the negotiations carried out between EPS and the owners of the private pipelines to guarantee open access. |