| Mit Ausnahme von Toiletten und Übergängen sind jedes Abteil, jeder Vorraum im Eingangsbereich und alle anderen abgetrennten Bereiche, die für Fahrgäste vorgesehen sind, mit mindestens einer deutlich sichtbaren und gekennzeichneten Alarmvorrichtung auszustatten, mit der der Triebfahrzeugführer bei Gefahr informiert… |
With the exception of toilets and gangways, each compartment, each entrance vestibule and all other separated areas intended for passengers shall be equipped with at least one clearly visible and indicated alarm device to inform the driver in the event of… |