| Bei Bewerbern, die sich erstmalig ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, darf der bei einer Reintonaudiometrie auf jedem Ohr einzeln gemessene Hörverlust bei einer Frequenz von 500 Hz, 1000 Hz oder 2000 Hz nicht mehr als 35 dB und bei einer Frequenz von 3000 Hz nicht mehr als 50 dB betragen. |
When tested on a pure-tone audiometer, initial applicants shall not have a hearing loss of more than 35 dB at any of the frequencies 500, 1000 or 2000 Hz, or more than 50 dB at 3000 Hz, in either ear separately. |