| …stellen sicher, dass die im Anhang unter Nummer 2 aufgeführten Erzeugnisse in Fertigpackungen, die innerhalb der im Anhang unter Nummer 1 aufgeführten Füllmengenbereiche liegen, nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nennfüllmenge der fertig verpackten Erzeugnisse einem der im Anhang unter Nummer 1 aufgeführten Werte… |
…States shall ensure that the products listed in section 2 of the Annex and put up in prepackages in the intervals listed in section 1 of the Annex are placed on the market only if they are prepacked in the nominal quantities listed in section 1 of the… |