| Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass, bevor eine Entscheidung über ein Durchfuhrverbot getroffen wird, seine zuständigen Behörden in Einzelfällen eine Genehmigungspflicht für die betreffende Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I aufgeführt sind, auferlegen können, wenn die Güter ganz oder teilweise… |
Before deciding whether or not to prohibit a transit a Member State may provide that its competent authorities may impose in individual cases an authorisation requirement for the specific transit of dual-use items listed in Annex I if the items are or may… |