| …von Lebensversicherungsunternehmen, sofern für alle dem jeweiligen Geschäft entsprechenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ein separater Abrechungsverband eingerichtet wird und sie ohne die Möglichkeit einer Übertragung getrennt von den anderen Tätigkeiten des jeweiligen Versicherungsunternehmens verwaltet und… |
…undertakings covered by Directive 2002/83/EC, provided that all assets and liabilities corresponding to the business are ring-fenced, managed and organised separately from the other activities of the insurance undertaking, without any… |