| Die Regierung hat diese Einmischung nicht gerechtfertigt, und der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass Mittelknappheit eine solche Unterlassung nicht legitimieren kann (ibid).“ […]„Alles in allem vertritt der Gerichtshof die Auffassung, dass die Kläger wegen der unterbliebenen Zahlung der Summen, auf sie in Erfüllung der genannten Urteile vom 10. Juli 1992 Anspruch hatten, eine besondere und übermäßig hohe Belastung erlitten haben und noch immer… |
‘In sum, the Court considers that the applicant companies have been, and are still, subject to a huge and special burden due to the non-payment of the sums from which they should have benefited in implementation of the aforesaid judgments dated 10 July… |