| Um die Vorratshaltung zu organisieren, können die Mitgliedstaaten auf ein System zurückgreifen, bei dem eine mit der Vorratshaltung betraute Stelle oder Körperschaft alle oder einen Teil der Vorräte hält, durch die die Mitgliedstaaten ihre Vorratshaltungspflicht erfüllen. |
In order to organise the maintenance of stocks, Member States may have recourse to a system based on a stockholding body or entity which will hold all, or part, of the stocks making up their stock-holding obligation. |