| Dazu ist anzumerken, dass die Ausführer in der Ausgangsuntersuchung Beweise dafür vorlegten, dass keine übermäßige Erstattung erfolgt war. Aus diesem Grund wurde die Befreiung von den Einfuhrabgaben auf Rohstoffbezüge im Rahmen der EOB-Regelung in der Ausgangsuntersuchung nicht angefochten. |
It must be noted that exporters in the original investigation provided evidence that no excess remission occurred and for this reason the duty exemption on raw material procurements under the EOUS was originally not countervailed. |