| Die Kommission hebt hervor, dass die Unternehmen, in Übereinstimmung mit den Punkten 33 und 34 der Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, Falltieren und Schlachtabfällen, nach Marktgrundsätzen und in nichtdiskriminierender Weise ausgewählt und bezahlt wurden (siehe Erwägungsgrund 22 ff. dieses Beschlusses). |
The Commission also points out that, in accordance with points 33 and 34 of the TSE guidelines, undertakings were chosen and remunerated according to market principles, in a non-discriminatory way (see recital 21 et seq. of this Decision). |