| Die Kommission sollte auf die Hochrechnung der Kürzungs- oder Einziehungsquote, die für Finanzhilfen gilt, bei denen systembedingte oder immer wiederkehrende Fehler festgestellt wurden, nur dann Rückgriff nehmen, wenn es nicht mit angemessenem Aufwand möglich oder praktikabel ist, die Höhe des Betrags nicht… |
The Commission should only resort to extrapolation of the reduction or recovery rate applied to grants for which systemic or recurrent errors have been demonstrated, where it is not possible or practicable with proportionate effort to quantify precisely… |