| …einen Antragsteller nur dann gemäß Absatz 2 an einen Drittstaat ausliefern, wenn sich die zuständigen Behörden davon überzeugt haben, dass eine Auslieferungsentscheidung keine unmittelbare oder mittelbare Zurückweisung zur Folge hat, die einen Verstoß gegen die völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Pflichten… |
…extradite an applicant to a third country pursuant to paragraph 2 only where the competent authorities are satisfied that an extradition decision will not result in direct or indirect refoulement in violation of the international and Union obligations… |