| English | Deutsch |
|---|---|
| usage | Sprachgebrauch |
| But the question is, firstly, different from that of the binding nature of the commitment and, secondly, scarcely exceptional since any opposability depends ultimately on a legislative provision. | Aber erstens unterscheidet sich die Frage von derjenigen nach der Verbindlichkeit der Verpflichtung und zweitens handelt es sich kaum um eine Ausnahme, da die Einwendbarkeit letztlich immer von einer gesetzlichen Bestimmung abhängt. |
| Through the concept of opposability erga omnes, derived from a 1985 Act. | Über den Begriff der Einwendbarkeit gegenüber jedermann, der auf ein Gesetz von 1985 zurückgeht. |