| Ferner bedeutet auch die Tatsache, dass die Anbieter bei der Ausübung ihrer Rundfunktätigkeit aufgrund von Vorschriften oder freiwilligen Richtlinien Beschränkungen unterliegen, nicht, dass von einem tatsächlich übereinstimmenden Angebot der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter ausgegangen werden kann. |
Likewise, the existence of restrictions under the regulations or voluntarily assumed by the operators in their broadcasting activities does not in fact imply the existence of an undifferentiated supply for the public and private broadcasters. |