| Die Prüfstelle sollte verpflichtet sein, je nach den Feststellungen und Informationen, die sich im Verlauf der Prüfung ergeben haben, eine oder mehrere Tätigkeiten des Prüfprozesses anzupassen, um den Anforderungen an hinreichende Sicherheit zu genügen. |
The verifier should be obliged, in the light of the findings and information obtained during the verification process, to adjust one or more activities in the verification process to meet the requirements for achieving reasonable assurance. |