| …vor, dass in bestimmten Bereichen der Digitalisierung unter zwei Voraussetzungen ein staatliches Eingreifen gerechtfertigt ist: Erstens, wenn Gemeininteressen auf dem Spiel stehen, und zweitens bei Marktversagen, das heißt, wenn die Marktkräfte allein nicht zur Erfüllung der in Bezug auf das… |
…in the specific area of digitisation, public intervention would be justified under two premises: first, the presence of general interests which are at stake; secondly, the existence of a market failure, that is, market forces alone fail to deliver in… |