| ACT und CLT-UFA haben zudem argumentiert, die Kommission sollte nicht allein aufgrund eines einzigen Falls, in dem ein kommerzieller Betreiber ein höheres Angebot unterbreitet hatte, den Schluss ziehen, dass keine hinreichenden Belege für überhöhe Zahlungen für Fußballrechte verfügbar seien. |
ACT and CLT-UFA considered, moreover, that the Commission should not reach the conclusion that there is insufficient evidence of overpayment of football rights on the basis of one example where a commercial operator may have overbid. |