| If they were imported into the country, territory, zone or compartment of origin, this took place in accordance with veterinary conditions at leastas strict as the relevant requirements of Directive 2009/158/EC and any subsidiary Decisions; |
in dem/denen sie vor der Einfuhr in die Union mindestens sechs Wochen lang bzw. – falls die Tiere weniger als sechs Wochen alt sind – seit dem Schlupf gehalten wurden; falls sie in das/die Herkunftsland, -gebiet, -zone oder -kompartiment eingeführt wurden, erfolgte die Einfuhr unter Veterinärbedingungen, die mindestens ebenso streng waren wie die diesbezüglichen Bedingungen der Richtlinie 2009/158/EG und etwaiger Durchführungsbeschlüsse; |