| …von Kreuzblütlern als Grünfuttermittel sind für alle im Betrieb vorhandenen Tiere nicht zulässig.“ Ziel ist es, die Kontrollen zu erleichtern und alle Uneindeutigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Kreuzblütlern auszuräumen, die gleichzeitig als Futtermittel und als Ergänzungsfuttermittel verwendet werden können (wie… |
…consumption and distribution of brassicas in the form of green fodder is forbidden for all animals present on the holding’. This is to facilitate monitoring and avoid any ambiguity regarding certain brassicas that can be both fodder and supplements… |