| 49 Ist ein Versicherungsvertrag auf den Namen eines einzelnen Planbegünstigten oder auf eine Gruppe von Planbegünstigten ausgestellt und das Unternehmen weder rechtlich noch faktisch dazu verpflichtet, mögliche Verluste aus dem Versicherungsvertrag auszugleichen, so ist das Unternehmen auch nicht dazu verpflichtet, Leistungen unmittelbar an die… |
49 Where an insurance policy is in the name of a specified plan participant or a group of plan participants and the entity does not have any legal or constructive obligation to cover any loss on the policy, the entity has no obligation to pay benefits to… |