| Im Falle von Reaktoren werden keine Angaben verlangt, wenn sämtlicher Kernbrennstoff zu einer genehmigten Einrichtung außerhalb des Geländes oder zu einer Lagereineinrichtung auf dem Gelände, zu der bereits eine Stellungnahme gemäß Artikel 37 abgegeben wurde, transportiert wurde. |
In the case of reactors no data are required if all nuclear fuel has been transferred off-site to a licensed facility or to an on-site storage facility, on which an opinion has already been given under the terms of Article 37. |