| Die grundsätzliche Geltung des Verursacherprinzips wird auch durch das rheinland-pfälzische Landesrecht bestätigt. § 4 Absatz 1 des TierNebGAG bestimmt insofern, dass die Kosten für die Beseitigung und damit in Zusammenhang stehenden Vorgängen den Besitzern auferlegt werden können. |
The fact that the polluter-pays principle applies generally is also confirmed by Rhineland-Palatinate law, where § 4(1) of the TierNebGAG states that the costs of disposal and related processes can be imposed on the owners. |