| Wenn die verurteilte Person flüchtet oder im Vollstreckungsstaat keinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat, so kann die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats die Zuständigkeit für die Überwachung der Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen sowie für alle… |
If the sentenced person absconds or no longer has a lawful and ordinary residence in the executing State, the competent authority of the executing State may transfer the jurisdiction in respect of the supervision of the probation measures or alternative… |