| nicht öffentlich geführte Gespräche im Rahmen des Wiedergutmachungsverfahrens sind vertraulich und dürfen auch später nicht bekanntgegeben werden, es sei denn, die Betroffenen stimmen der Bekanntgabe zu oder diese ist wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses nach einzelstaatlichem Recht erforderlich. |
discussions in restorative justice processes that are not conducted in public are confidential and are not subsequently disclosed, except with the agreement of the parties or as required by national law due to an overriding public interest. |