| Es sollte zwischen alten Wirkstoffen, die sich zu dem in der Richtlinie 98/8/EG festgelegten Umsetzungszeitpunkt in Biozidprodukten auf dem Markt befanden, und neuen Wirkstoffen, die sich zu dem genannten Zeitpunkt noch nicht in Biozidprodukten auf dem Markt befanden, unterschieden werden. |
A distinction should be drawn between existing active substances which were on the market in biocidal products on the transposition date set in Directive 98/8/EC and new active substances which were not yet on the market in biocidal products on that date. |