| Die Marktüberwachungsbehörden treffen geeignete Maßnahmen, um Verwender in ihren Staatsgebieten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes vor Gefahren zu warnen, die sie in Bezug auf ein beliebiges Produkt ermittelt haben, um so die Gefahr einer Verletzung oder des Eintretens eines anderen Schadens zu verringern. |
Market surveillance authorities shall take appropriate measures to alert users within their territories within an adequate timeframe of hazards they have identified relating to any product so as to reduce the risk of injury or other damage. |