| Bestehen nach Abschluss des Zwangsvollstreckungsverfahrens immer noch Schulden, so sollten die Mitgliedstaaten den Schutz von Mindestlebensstandards gewährleisten und Maßnahmen ergreifen, durch die eine Rückzahlung erleichtert und gleichzeitig eine langfristige Überschuldung vermieden wird. |
Where after foreclosure proceedings outstanding debt remains, Member States should ensure the protection of minimum living conditions and put in place measures to facilitate repayment while avoiding long-term over-indebtedness. |