| …Person befragen, ohne dass ein Rechtsbeistand zugegen ist, vorausgesetzt, dass der Verdächtige oder die beschuldigte Person über sein bzw. ihr Aussageverweigerungsrecht unterrichtet wurde und dieses Recht in Anspruch nehmen kann, und dass die Befragung die Verteidigungsrechte, einschließlich des Schutzes vor… |
…accused persons without a lawyer being present, provided that they have been informed of their right to remain silent and can exercise that right, and provided that such questioning does not prejudice the rights of the defence, including the privilege… |