| Der Zeitraum, in dem eine Sorte beihilfefähig ist, kann auf der Grundlage der Ergebnisse von Qualitätsanalysen, die im zweiten und dritten Jahr des Fünfjahreszeitraums der Beihilfefähigkeit durchgeführt wurden, um einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden. |
The eligibility of each variety may be extended for a period of five years, based on the results of the qualitative analyses carried out during the second and third year of the five-year eligibility period. |