| …vorhanden sein. Die Verwaltung des Flaggenstaates kann ein Schiff von dieser Vorschrift befreien, sofern der Freibord zwischen der beabsichtigten Einbootungsposition und der Wasserlinie bei jedem Trimm und jeder Krängung des unbeschädigten Schiffes sowie bei den beschriebenen Trimms und der beschriebenen Krängung… |
…the LSA Code on each side of the ship; the Administration of the flag State may exempt a ship from this requirement provided that, in all undamaged and prescribed damage conditions of trim and heel, the freeboard between the intended embarkation position… |