| Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telefondienste mit der Möglichkeit des Auslandsanrufs bereitstellen, alle Anrufe in den und aus dem ETNS zu Preisen abwickeln, die den jeweils geltenden Höchstpreisen für Anrufe in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten vergleichbar sind.“ |
Member States shall ensure that all undertakings that provide publicly available telephone services allowing international calls handle all calls to and from the ETNS at rates similar to those applied for calls to and from other Member States.’; |