| …unvereinbar wäre, soll die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeit nach Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wo eine Übergangsmodalität für das Auslaufen dieser Beihilfe dazu führen würde, dass ernste nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen auf eine oder mehrere Regionen vermieden werden… |
…and the State aid Guidelines, recourse to Article 61(3)(c) should not be fully excluded, where a transitional arrangement phasing out that aid, would have the effect of avoiding an otherwise serious adverse economic effect to one or several… |