| Diese Schwelle sollte auf 100 EUR ohne Berücksichtigung der Zinsen festgesetzt werden, denn die Wiedereinziehungsfälle, bei denen es um Beträge unterhalb dieser Schwelle geht, machen deutlich weniger als 0,1 % des Gesamtbetrags der rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen aus, die der Kommission von den Mitgliedstaaten gemäß… |
This threshold should be set at EUR 100, not including interests, since the recovery cases involving amounts below this threshold represent significantly less than 0,1 % of the total amount of undue payments reported to the Commission by the Member States… |