| Die Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass bei den zuständigen Gerichten bzw. Rechtsbehelfsstellen geeignete Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der zuständigen Behörden eingelegt werden können, durch die das Inverkehrbringen eines Produktes beschränkt oder seine Rücknahme vom Markt oder sein Rückruf… |
It is necessary for Member States to provide for appropriate means of redress in the competent courts and tribunals in respect of measures taken by the competent authorities which restrict the placing on the market of a product or which require its… |