| bis Ende November 2011 das Involvenzgesetz ändern, um vorzusehen, dass Einlegern, die Garantien hinterlegt haben und/oder den Fonds (entweder unmittelbar oder nach Forderungsübergang) eine bevorzugte Rangstellung hinsichtlich des insolventen Grundbesitzes des Kreditinstituts gegenüber Gläubigern, die keine Garantien hinterlegt haben, gewährt wird, und um die wirksame… |
amend by end-November 2011 the Insolvency Law to provide that guaranteed depositors and/or the funds (directly or through subrogation) will be granted a priority ranking over unsecured creditors in the credit institution’s insolvent estate and to better… |