| Ein Unternehmen muss die Einstufung der Grundstückskomponenten noch nicht abgelaufener Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem es die in Paragraph 69A genannten Änderungen anwendet, neu beurteilen, und zwar auf der Grundlage von Informationen, die zu Beginn dieser Leasingverhältnisse vorlagen. |
An entity shall reassess the classification of land elements of unexpired leases at the date it adopts the amendments referred to in paragraph 69A on the basis of information existing at the inception of those leases. |