| Nach Auffassung Deutschlands würde ein privater Gläubiger in einem Dauerschuldverhältnis auf einen Teil seiner zukünftigen Forderungen verzichten, wenn dadurch eine Übernahme des Schuldners durch ein anderes Unternehmen und damit der Fortbestand des Dauerschuldverhältnisses ermöglicht würde. |
In the view of the German authorities, a private creditor party to a long-term contract would forego part of their future claims, if that enabled another undertaking to take over the debtor, thus ensuring the continuation of the long-term contract. |